Rechts- und Konsularangelegenheiten
Einverständniserklärung für Minderjährige
Allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-)Genehmigung der Eltern oder des nicht mit reisenden Elternteils. Die Erlaubnis sollte (auch) in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst sein und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein.
Schwierigkeiten bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina mit Kinderausweisen ohne Lichtbild
Die Botschaft weist darauf hin, dass es in den letzten Wochen bei der Einreise von Kindern mit Kinderausweisen oder Kinderreisepässen ohne Lichtbild zu Schwierigkeiten bis zur Versagung der Einreise gekommen ist.
Es wird daher dringend geraten, bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina Kinderausweise/Kinderreisepässe mit Lichtbild mitzuführen.
Aktuell: Influenza A/H1N1 ("Schweinegrippe")
Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland, die Vorsorgeempfehlungen des Auswärtigen Amts zur Influenza Pandemie sowie die weiteren Informationen auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes:
Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit
Die Bundesregierung hat am 19. September 2007 eine Richtlinie zur Ghetto-Arbeit beschlossen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Reisehinweise
Reisehinweise zu Bosnien und Herzegowina finden Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts: