Nachhaltiger Datenschutz in Bosnien und Herzegowina
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Am 23. März 2010 fand im Parlamentsgebäude von Bosnien und Herzegowina im Beisein wichtiger Vertreter der internationalen Gemeinschaft, darunter des Deutschen Botschafters Joachim Schmidt und dem Leiter der EU-Delegation Dimitris Kourkoulas die Abschlussveranstaltung des sechsmonatigen EU-Projekts „Twinning Assistance to the Data Protection Agency“ statt. In dem Projekt hatten insgesamt 12 deutsche Datenschutzexperten seit dem 1. Oktober 2009 die bosnisch-herzegowinische Datenschutzbehörde Agencija za zaštitu ličnih podataka u Bosni i Hercegovini (AZLP) bei der Anpassung der Gesetzgebung an die relevanten EU-Vorschriften, der Stärkung der Behördenstruktur sowie der Schulung externer Behörden unterstützt. Botschafter Schmidt: „Seit 1970 in Hessen weltweit das erste Datenschutzgesetz beschlossen wurde, hat die Bedeutung personenbezogener Informationen enorm zugenommen. Wie Staat und Wirtschaft mit diesen Informationen umgehen, ist nichts Nebensächliches, sondern ein wesentlicher Indikator für die Freiheitlichkeit eines Gemeinwesens. Ich freue mich, dass deutsche Experten Bosnien und Herzegowina auf diesem wichtigen Gebiet unterstützen konnten.“
Für das Projekt stand ein Volumen von 250.000 € zur Verfügung. Ziel war eine deutliche Stärkung des Datenschutzes in Bosnien und Herzegowina. Dafür stellte die deutsche Seite über die gesamte Projektdauer den stellvertretenden Sächsichen Datenschutzbeauftragten sowie kurzfristig jeweils Experten aus unterschiedlichen Datenschutz- und Justizbehörden und einer Landtagsverwaltung nach Sarajewo ab. Projektleiter Dr. Naumann vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten in Dresden: „Unsere Datenschutzexperten aus dem Bund, Sachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin konnten ganz unterschiedliche langjährige Erfahrungen aus ihrer Praxis einbringen. Dazu zählt auch der komplette Neuaufbau einer Datenschutzbehörde in Sachsen ab 1991.“
Das Projekt bestand aus drei Elementen. In Aktivität 1 wurden mehrere relevante bosnisch-herzegowinische Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den EU-Vorschriften hin überprüft, insbesondere mit den Anforderungen des EU-Rahmens für die nationale Datenschutzgesetzgebung (Richtlinie 95/46/EG). Daraus ergaben sich konkrete Vorschläge zur Änderung von Gesetzen auf staatlicher Ebene, etwa die grundsätzliche Ernennung behördeninterner Datenschutzbeauftragter oder die Regelung von Altdaten aus dem ehemaligen Jugoslawien. Weiterhin wurden Empfehlungen zur Verwirklichung der EU-rechtlich geforderten „völligen Unabhängigkeit“ des bosnisch-herzegowinischen Datenschutzbeauftragen Petar Kovacevic (AZLP) erarbeitet. Aktivität 2 umfasste die Schulung der Mitarbeiter der AZLP im Hinblick auf die relevanten EU-Vorschriften und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, eine einwöchige praxisbezogene Bildungsreise zu Polizei-, Datenschutz-, Kultus- und Gesundheitseinrichtungen in Berlin und Dresden sowie den technischen Aufbau des Hauptregisters in der AZLP als nationaler Kontrollstelle für die in Bosnien und Herzegowina bei Behörden und Unternehmen eingesetzte Hard- und Software. Aktivität 3 umfasste die Schulung von ca. 300 Bediensteten von Polizei-, Telekommunikations-, Dokumentenausstellungs-, Finanz- und Gesundheitsbehörden in Banja Luka, Brčko und Sarajewo. Ziel dieser Schulungen war die Sensibilisierung dieser Bediensteten für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als wichtige Komponente des Rechtsstaates.
Mit diesem auf Nachhaltigkeit angelegten Projekt soll Bosnien und Herzegowina künftig noch besser in die Lage versetzt werden, über die bereits zu erfüllenden Datenschutzvorschriften des Europarats hinaus die Anforderungen des acquis communautaire der EU im Grundrechtsbereich zu erfüllen.